ABLAUF EINER THERAPIE

 

ERSTE SCHRITTE

Sie vereinbaren telefonisch einen Ersttermin (psychotherapeutische Sprechstunde) und bringen zu diesem die Krankenkassenkarte bzw. bei Privatpatienten vorab eingeholte Informationen zu Ihrem Tarif, sowie die ausgefüllten Dateien aus dem Downloadbereich mit. Bitte sprechen Sie außerhalb der tel. Sprechzeit gern auf den AB.

 

PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE

Im Rahmen der Sprechstunde haben Sie die Möglichkeit in bis zu 5 Sitzungen eine erste psychodiagnostische Abklärung durch verschiedene standardisierte Testungen, sowie ausführliche anamnestische Interviews durchführen zu lassen. Diese Sitzungen dienen auch dem gegenseitigen "Beschnuppern".

 

Im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde:

Erfolgt bei Kapazität und Bedarf eine Behandlung in meiner Praxis

Wenn kein Platz frei ist, werden Sie gern auf meine Warteliste aufgenommen.

Oder Sie werden von mir ggf an eine geeignete Stelle weiterverwiesen (Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Ergotherapie, andere Psychotherapeuten, Psychiater oder Krankenhäuser)

 

PSYCHOTHERAPIE

Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten. Es findet im Schnitt eine Sitzung die Woche statt. Es gibt hier verschiedene Rahmenvarianten. So ist derzeit aufgrund der Pandemie auch Videotherapie möglich. 

 

Wenn eine Therapie beantragt werden soll, benötigen die Patient*innen einen ärztlichen Konsilliarbericht - hier wird abgeklärt, ob es organische Besonderheiten gibt, die für den Verlauf bekannt sein sollten. Diesen stellt in der Regel der Hausarzt aus, das Formular bekommen Sie von mir.

 

Der Therapieantrag wird anschließend an die Krankenkasse gestellt - dies ist Aufgabe der Therapeutin.

 

Nun kann es losgehen!

 

Die Einzeltherapie

Eine Psychotherapie kann bei hohem Leidensdruck in Ausnahmefällen als Akuttherapie stattfinden. Ziel ist die akute Krisenintervention sowie Vermeidung der Chronifizierung psychischer Symptomatiken. Die Akuttherapie umfasst bis zu 12 Sitzungen für die Patienten und 3 Sitzungen für die Bezugspersonen. 

 

Eine Kurzzeittherapie umfasst 12 Sitzungen für die Patienten und 3 Sitzungen für die Bezugspersonen. Sollte weiterer Bedarf bestehen, kann eine zweite Kurzzeittherapie beantragt werden.

 

Eine Langzeittherapie kann bei schweren Störungsbildern notwendig sein. Diese umfasst bei Kindern bis zu 150 Sitzungen, bei Jugendlichen bis zu 180 Sitzungen sowie Sitzungen für die Bezugspersonen.

 

Die Gruppentherapie 

Gruppenpsychotherapie nutzt die positiven Effekte einer Gruppe (vertrauensvolle Gemeinschaft, Feedback, Fokuserweiterung durch Austausch, sich miteinander erproben) für die Therapie. Die Gruppe besteht aus 3-9 Patienten, die Sitzungen dauern 100 Minuten. Studien belegen die sehr gute Wirksamkeit von Gruppentherapie bei vielen Störungsbildern. Gruppentherapie kann als Kurzzeit- oder Langzeittherapie stattfinden.

 

Auch die Bezugspersonengespräche können im Gruppensetting stattfinden.

 

 

Private Krankenversicherung

Bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen werden in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernommen. In welchem Ausmaß hängt jedoch von dem Vertrag mit Ihrer Versicherung ab. Bitte erkundigen Sie sich hierzu am besten vorab bei Ihrer privaten Versicherung. Die Gebühren für eine ambulante Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).